Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 212954
Firma: Fitnessloft Laatzen GmbH
Sitz: Laatzen
Löschungen
HRB 212954: Fitnessloft Laatzen GmbH, Laatzen, Lübecker Straße 5, 30880 Laatzen....
Veränderungen
HRB 212954: Fitnessloft Laatzen GmbH, Laatzen, Lübecker Straße 5, 30880 Laatzen....
Veränderungen
HRB 212954: First Class Fitness Laatzen GmbH, Laatzen, Lübecker Straße 5, 30880 ...
Veränderungen
HRB 212954: First Class Fitness Laatzen GmbH, Laatzen, Lübecker Straße 5, 30880 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.10.2015 19:01:00
HRB 212954:First Class Fitness Laatzen GmbH, Laatzen, Lübecker Straße 5, 30880 Laatzen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2015. Geschäftsanschrift: Lübecker Straße 5, 30880 Laatzen. Betreiben eines Fitnessstudios und aller im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Becker, Günter, Salzgitter, *XX.XX.XXXX; Dr. Stolze, Simon-Finn, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der First Class Fitness Laatzen GmbH & Co. KG, Laatzen (Amtsgericht Hannover HRA 203137) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Günter aus Salzgitter,
Dr. Stolze, Simon-Finn aus Braunschweig