Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 212712
Firma: deine kindertagesstätte gemeinnützige Gesellschaft mbH
Sitz: Oldenburg
Adresse: Rotfederweg 12, 26127 Oldenburg
Veränderungen
HRB 212712: deine kindertagesstätte gemeinnützige Gesellschaft mbH, Oldenburg, R...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.01.2018 19:02:00
HRB 212712: deine kindertagesstätte gemeinnützige Gesellschaft mbH, Oldenburg, Rotfederweg 12, 26127 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Rotfederweg 12, 26127 Oldenburg. Betrieb einer/mehrerer Kindertagesstätte/n. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sinnhuber, Stefan, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Reinders, Jürgen, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Sozialwerk der Freien Christengemeinde Oldenburg e.V., Oldenburg (VR 2525) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Reinders, Jürgen aus Oldenburg,
Sinnhuber, Stefan aus Oldenburg