Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 212566
Firma: Jäger Umwelt-Technik GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Lohweg 1, 30559 Hannover
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HRB 212566: Jäger Umwelt-Technik GmbH, Hannover, Lohweg 1, 30559 Hannover. Proku...
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HRB 212566: Jäger Umwelt-Technik GmbH, Hannover, Bissendorfer Str. 6, 30625 Hann...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.06.2015 19:01:00
HRB 212566:Jäger Umwelt-Technik GmbH, Hannover, Bissendorfer Str. 6, 30625 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2014 mit Änderung vom 04.06.2015. Geschäftsanschrift: Bissendorfer Str. 6, 30625 Hannover. Gegenstand: Herstellung, der Erwerb und der Vertrieb von Gummiwaren und Kunststofferzeugnissen und die Erbringung ergänzender technischer und nicht-technischer Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelttechnik. Stammkapital: 235.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr.-Ing. Jäger, Andreas, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jenke, Stefan, Hannover, *XX.XX.XXXX; Rosenberg, Rüdiger, Stadthagen, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Dennis, Isernhagen, *XX.XX.XXXX; Seehausen, Jürgen, Wunstorf, *XX.XX.XXXX; Walter, Alexander, Hannover, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jäger Umwelt-Technik GmbH & Co. KG, Amtsgericht Hannover (HRA 200455) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr.-Ing. Jäger, Andreas aus Hannover,
Jenke, Stefan aus Hannover,
Rosenberg, Rüdiger aus Stadthagen,
Schmidt, Dennis aus Isernhagen,
Seehausen, Jürgen aus Wunstorf,
Walter, Alexander aus Hannover