Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 212116
Firma: NILEG Real Estate Management GmbH
Sitz: Hannover
Löschungen
HRB 212116: NILEG Real Estate Management GmbH, Hannover, Mailänder Straße 2, 305...
Veränderungen
HRB 212116: NILEG Real Estate Management GmbH, Hannover, Mailänder Straße 2, 305...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.02.2015 19:00:00
HRB 212116:NILEG Real Estate Management GmbH, Hannover, Mailänder Straße 2, 30539 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Mailänder Straße 2, 30539 Hannover. Der Erwerb, die Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und beweglichen Sachen und die Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck: ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der Gwerbeordnung aufgeführt sind. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Geschäftsführer: Kimmel, Ralf, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Sturhahn, Oliver, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NILEG Real Estate GmbH & Co. Management KG, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 26797) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.02.2015 . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kimmel, Ralf aus Düsseldorf,
Sturhahn, Oliver aus Berlin