Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 211328
Firma: Friesland Kliniken gemeinnützige GmbH
Sitz: Sande
Adresse: Am Gut Sanderbusch 1, 26452 Sande
Veränderungen
Veröffentlichung vom 14.07.2020 19:00:00
HRB 211328: Friesland Kliniken gemeinnützige GmbH, Sande, Am Gut Sanderbusch 1, 26452 Sande. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Landkreis Friesland durch das Betreiben der Krankenhausstandorte vor allem in Sande das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch und in Varel das St. Johannes-Hospital; Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung im Rahmen des aufgrund des niedersächsischen Landes-Krankenhausplans festgelegten Versorgungsauftrages nach den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit im Sinne der jeweils geltenden Gesetze; Wohlfahrtspflege, insbesondere Betreiben von und Beteiligung an medizinischen Versorgungszentren sowie Übernahme bodengebundener und sonstiger Rettungsdienste; Altenpflege und Seniorenbetreuung. Die Gesellschaft kann andere die Gesundheit der Bevölkerung und das Sozialwesen fördernde Dienste betreiben und erbringen, insbesondere im Bereich Bildung, insbesondere Berufsausbildung, Forschung und Lehre und auch für den überörtlichen Gesundheitssektor sowie im Rahmen der ambulanten Versorgung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2020 mit der Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch gemeinnützige GmbH mit Sitz in Sande (Amtsgericht Oldenburg HRB 131750) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 211328: Friesland Kliniken gemeinnützige GmbH, Sande, Am Gut Sanderbusch 1, ...
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Neueintragungen
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