Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 211239
Firma: Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH
Sitz: Neuenkirchen-Vörden
Adresse: Wahlde 6, 49434 Neuenkirchen-Vörden
Veränderungen
HRB 211239: Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Wahlde 6,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2016 19:00:00
HRB 211239: Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Wahlde 6, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2016. Geschäftsanschrift: Wahlde 6, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gegenstand: Unterstützung, Förderung und Betreuung Jugendlicher und Erwachsener, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen oder Behinderungen auf fremde Hilfe angewiesen sind, unabhängig von deren Weltanschauung, Nationalität oder Religion. Die heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Arbeit erfolgt auf Grundlage der Anthroposophie nach den geisteswissenschaftlichen Arbeiten Rudolf Steiners. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch den Betrieb von Wohnheimen und Werkstätten als Zweckbetriebe i. S. des § 65 AO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brünings, Christian, Eckolstädt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Lichtblick e.V. mit Sitz in Neuenkirchen-Vörden (Amtsgericht Oldenburg VR 200991 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliedersammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Brünings, Christian aus Eckolstädt