Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 211116
Firma: Audi Zentrum Oldenburg GmbH
Sitz: Oldenburg
Adresse: Bremer Heerstraße 450, 26135 Oldenburg
Veränderungen
HRB 211116: Audi Zentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg, Bremer Heerstraße 450, 26135...
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HRB 211116: Audi Zentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg, Bremer Straße 450, 26135 Old...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2016 19:00:00
HRB 211116: Audi Zentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg, Bremer Straße 450, 26135 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2016. Geschäftsanschrift: Bremer Straße 450, 26135 Oldenburg. Gegenstand: Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Betrieb aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte, insbesondere auch die Reparatur von Fahrzeugen und der Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nickel, Christine, Oldenburg, *XX.XX.XXXX; Weber, Bernd, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Audi Zentrum Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 3605) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Nickel, Christine aus Oldenburg,
Weber, Bernd aus Oldenburg