Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 211045
Firma: MEYER Turku GmbH
Sitz: Papenburg
Adresse: Industriegebiet Süd, 26871 Papenburg
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2016 19:00:00
HRB 211045: MEYER Turku GmbH, Papenburg, Industriegebiet Süd, 26871 Papenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Industriegebiet Süd, 26871 Papenburg. Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Unternehmen, insbesondere von Werftbetrieben in Turku. 100.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Bernard, Papenburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Meyer, Jan, Papenburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Meyer, Tim, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Teil des Vermögens der MEYER Finnland Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Papenburg (Amtsgericht Osnabrück HRA 205154) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.11.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2016. Die Ausgliederung wird wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Meyer, Jan aus Papenburg,
Meyer, Bernard aus Papenburg,
Meyer, Tim aus Oldenburg