Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 210499
Firma: H. Starke & Sohn GmbH
Sitz: Osnabrück
Veränderungen
HRB 210499: H. Starke & Sohn GmbH, Osnabrück, Blumenhaller Weg 153, 49078 Osnabr...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.06.2016 19:02:00
HRB 210499: H. Starke & Sohn GmbH, Osnabrück, Blumenhaller Weg 153, 49078 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2016. Geschäftsanschrift: Blumenhaller Weg 153, 49078 Osnabrück. Gegenstand: der Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehör, die Reparatur und Pflege von Kraftfahrzeugen, der Betrieb von Tankstellen und Kraftfahrzeug-Schnelldienststationen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, die Vermittlung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Versicherungen und - Finanzierungen sowie die Durchführung aller einschlägigen Geschäfte, außerdem die Vermietung nd Verpachtung von Grundstücken aller Art. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Starke, Peter, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Starke, Michael, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Felker, Martina, Bissendorf, *XX.XX.XXXX; Grönebaum, Silke, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der H. Starke & Sohn GmbH & Co. KG, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 2568) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Felker, Martina aus Bissendorf,
Grönebaum, Silke aus Osnabrück,
Starke, Michael aus Osnabrück,
Starke, Peter aus Osnabrück