Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 210268
Firma: Sonnenschein GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Podbielskistraße 166a, 30177 Hannover
Veränderungen
HRB 210268: Sonnenschein GmbH, Hannover, Podbielskistraße 166a, 30177 Hannover. ...
Veränderungen
HRB 210268:Sonnenschein GmbH, Hannover, Podbielskistraße 166a, 30177 Hannover.Ni...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.09.2013 12:00:00
Sonnenschein GmbH, Hannover, Podbielskistraße 166a, 30177 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2013. Geschäftsanschrift: Podbielskistraße 166a, 30177 Hannover. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist - die Beratung von Unternehmen, deren Geschäftszweck vor allem in der Beförderung von Personen besteht, insbesondere in den Bereichen technischer Entwicklung und Fahrzeugsicherheit sowie Koordination und Marketing, - die Beratung von Unternehmen, deren Geschäftszweck im Betrieb der Sonderform des Linienverkehrs gemäß §§ 49 Ziffer 4 und 58 Ziffer 1 PBefG in Verbindung mit § 1 der Freistellungsverordnung zum PbefG (Beförderung von Behinderten und Schülern) liegt, - die Beteiligung an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen wie den vorstehend genannten Zwecken. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sonnenschein, Emil, Velbert, *XX.XX.XXXX; Taskin, Saadet, Bremen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Sonnenschein OHG, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 27103) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Sonnenschein, Emil aus Velbert,
Taskin, Saadet aus Bremen