Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 210253
Firma: AC-Tech Metall- & Blechtechnik GmbH
Sitz: Wettringen
Veränderungen
HRB 210253: AC-Tech Metall- & Blechtechnik GmbH, Salzbergen, Holsterfeld 5 b, 48...
Veränderungen
HRB 210253: AC-Tech Metall- & Blechtechnik GmbH, Salzbergen, Holsterfeld 5 b...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.03.2016 19:02:00
HRB 210253: AC-Tech Metall- & Blechtechnik GmbH, Salzbergen, Holsterfeld 5 b, 48499 Salzbergen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2016. Geschäftsanschrift: Holsterfeld 5 b, 48499 Salzbergen. Gegenstand: die Metall- und Blechverarbeitung. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Beckmann, Dieter, Salzbergen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Tuchel Maschinenbau GmbH mit Sitz in Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 100532) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.02.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 23.02.2016. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Beckmann, Dieter aus Salzbergen