Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 210165
Firma: visual eins-MVZ für Augenheilkunde und Anästhesie GmbH
Sitz: Osnabrück
Veränderungen
HRB 210165: visual eins-MVZ für Augenheilkunde und Anästhesie GmbH, Osnabrück, A...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.02.2016 19:02:00
HRB 210165: visual eins-MVZ für Augenheilkunde und Anästhesie GmbH, Osnabrück, Am Finkenhügel 1-3, 49076 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2015. Geschäftsanschrift: Am Finkenhügel 1-3, 49076 Osnabrück. Gegenstand: der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums gegebenenfalls mit zusätzlich angestellten Ärzten, auch anderer Fachrichtungen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Arztes nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Beeke, Erik, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Beeke und Partner Augenärzte in Partnerschaft, Osnabrück (Amtsgericht Hannover, PR 200657) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Beeke, Erik aus Osnabrück