Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 209551
Firma: Schünemann Augenoptik GmbH
Sitz: Langenhagen
Veränderungen
HRB 209551: Schünemann Augenoptik GmbH, Langenhagen, Ostpassage 3, 30853 Langenh...
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HRB 209551: Schünemann Augenoptik GmbH, Langenhagen, Ostpassage 3, 30853 Langenh...
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HRB 209551: Schünemann Augenoptik + Hörgeräte GmbH, Langenhagen, Ostpassage 3, 3...
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Schünemann Augenoptik + Hörgeräte GmbH, Langenhagen, Ostpassage 3, 30853 Langenh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.03.2013 12:00:00
Schünemann Augenoptik + Hörgeräte GmbH, Langenhagen, Ostpassage 3, 30853 Langenhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2012. Geschäftsanschrift: Ostpassage 3, 30853 Langenhagen. Die Fertigung und der Handel von/mit Sehhilfen aller Art sowie optischen Geräten sowie von Hörgeräten. Alle dem Unternehmen zweckdienlichen Dienstleistungen sind zulässig. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weihberg-Schünemann, Martina, Wedemark, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Julia Schünemann, geb. am 10.03.1993, Wedemark und Niklas Schünemann, geb. am 02.07.1989, Langenhagen -Inhaber in Erbengemeinschaft- unter der Firma Helmut Schünemann Optik + Hörgeräte Inh. Peter Schünemann in Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRA 22769) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.12.2012 und Ergänzung vom 30.01.2013 . Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.