Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 209550
Firma: BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH
Sitz: Goldenstedt
Adresse: Lückenkamp 3a, 49424 Goldenstedt
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HRB 209550: BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH, Vechta, Hauptstraße 252...
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HRB 209550: BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH, Apen/Augustfehn, Haupts...
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HRB 209550: BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH, Apen/Augustfehn, Haupts...
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HRB 209550:BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH, Apen/Augustfehn, Hauptst...
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HRB 209550:BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH, Apen/Augustfehn, Hauptst...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 10.02.2015 19:01:00
HRB 209550:BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH, Apen/Augustfehn, Hauptstraße 252, 26689 Apen/Augustfehn.Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2015 eingereicht worden. Danach soll die BS Group Demolation S.R.L. mit Sitz in Popesti-Leordeni/Ilfov/Rumänien (Handelsregisteramt Ilfov, Nummer J23/2252/2008) als übertragender Rechtsträger mit der BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH mit Sitz in Apen-Augustfehn (Amtsgericht Oldenburg 209550) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Gläubiger der BS Group Demolation S.R.L. haben nach Art. 243 des rumänischen Gesetzes Nr. 31/1990 über die Wirtschaftsgesellschaften das Recht, angemessene Sicherheit für ihre fälligen Forderungen zu verlangen. Weiterhin können sie Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen, wenn sie geltend machen, dass ihre Forderungen durch die Verschmelzung gefährdet sind. Art. 243 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 31/1990 regelt ferner, dass den Inhabern von Sicherheiten (andere als Anteile) entsprechende Sicherheiten auch von der übernehmenden Gesellschaft zu gewähren sind. Art. 251 des Gesetzes Nr. 31/1990 regelt darüber hinaus für grenzüberschreitende Verschmelzungen, dass Gläubiger von Forderungen, die bei Veröffentlichung des Verschmelzungsplans fällig sind, Widerspruch gegen die Verschmelzung erheben können, wenn der Gläubiger keine Sicherheit erlangt hat. Die Anteilseigner der BS Group Demolation S.R.L., die gegen die Verschmelzung gestimmt haben, haben nach Art. 251 des rumänischen Gesetzes Nr. 31/1990 das Recht, eine Übernahme ihrer Anteile gegen Abfindung zu verlangen. Auf die gesetzlichen Regelungen zugunsten der Rechte von Minderheitsgesellschaftern gemäß §§ 122h, 122 i UmwG wird verwiesen. Unter der folgenden Adresse können Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der BS Group Demolation S.R.L. vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter kostenlos einholen: Rusu, Oprean & Dragus, Frau Rechtsanwältin Patricia Ioana Oprean, Calea Dorobantilor 25 ap 41, Cluj-Napoca/Rumänien. Den Gläubigern der BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, gemäß § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Auf die gesetzlichen Regelungen zugunsten der Rechte von Minderheitsgesellschaftern gemäß §§ 122 h, 122 a Abs. 2, 29 UmwG wird verwiesen. Unter der folgenden Adresse können Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der BS Abbruch, Erd-, Straßen- und Tiefbau GmbH vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter kostenlos einholen: Gehring & Partner mbB Wirtschaftsprüfer vereidigte Buchprüfer, Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerd Partmann, L.L.M., Georgstraße 30-32, 49809 Lingen (Ems).Neueintragungen
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