Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 209215
Firma: Evangelisches Christophorus-Heim gemeinnützige Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Bad Iburg
Adresse: Am Gografenhof 6, 49186 Bad Iburg
Veränderungen
HRB 209215: Evangelisches Christophorus-Heim gemeinnützige Verwaltungsgesellscha...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.02.2015 19:01:00
HRB 209215:Evangelisches Christophorus-Heim gemeinnützige Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Iburg, Am Gografenhof 6, 49186 Bad Iburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2014. Geschäftsanschrift: Am Gografenhof 6, 49186 Bad Iburg. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbat gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeanordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Dies geschieht insbesondere durch pflegeunterstützende Maßnahmen bei körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen. Der Satzungszweck wird weiterhin verfolgt durch die Fort- und Weiterbildung von Berufsgruppen der Altenhilfe und im Gesundheitswesen, die Beratung von Angehörigen, die Förderung von Angehörigen- und Selbsthilfegruppen sowie die seelsorgerische Begleitung der vorgenannten Gruppen. Der Gesellschaftszweck wird im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung derKirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe verfolgt. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Töller, Gerhard, Osnabrück, *XX.XX.XXXX; Weber, Sabine, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Verein Evangelisches Christophorusheim e.V., Bad Iburg (Amtsgericht Osnabrück VR 110040) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 11.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Töller, Gerhard aus Osnabrück,
Weber, Sabine aus Osnabrück