Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 209199
Firma: Döhler Dahlenburg GmbH
Sitz: Dahlenburg
Adresse: Gartenstraße 13, 21368 Dahlenburg
Veränderungen
HRB 209199: Döhler Dahlenburg GmbH, Dahlenburg, Gartenstraße 13, 21368 Dahlenbur...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.11.2020 19:00:00
HRB 209199: Döhler Dahlenburg GmbH, Dahlenburg, Gartenstraße 13, 21368 Dahlenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2020. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 13, 21368 Dahlenburg. Gegenstand: a) die Herstellung und der Vertrieb von Lebensmitteln, b) der Betrieb von Trocknungsanlagen aller Art, c) die Trocknung und Herstellung von sonstigen Produkten, Vorprodukten und Wirkstoffen aller Art, insbesondere im Wege der Lohntrocknung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bellartz, Carsten, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Dr. Eickhorst, Daniel, Oberursel, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Döhler Dahlenburg GmbH (nahezu gesamtes Vermögen bis auf Vermögensteile gem. § 6 des Ausgliederungsplans) jetzt: Döhler Deutschland GmbH) mit Sitz in Dahlenburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 206114 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.10.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bellartz, Carsten aus Darmstadt,
Dr. Eickhorst, Daniel aus Oberursel