Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 208657
Firma: Popp Feinkost GmbH
Sitz: Addrup-Essen
Adresse: Kartoffelweg 1, 49632 Addrup-Essen
Veränderungen
HRB 208657: Popp Feinkost GmbH, Addrup-Essen, Kartoffelweg 1, 49632 Addrup-Essen...
Löschungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.03.2014 19:00:00
HRB 208657:Popp Feinkost GmbH, Addrup-Essen, Kartoffelweg 1, 49632 Addrup-Essen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2013. Geschäftsanschrift: Kartoffelweg 1, 49632 Addrup-Essen. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Feinkostprodukten, insbesondere Salaten, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Harland, Philip, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Kremer, Jens, Borgwedel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Popp, Walter, Kaltenkirchen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Popp Food Group GmbH (vormals Popp Feinkost GmbH) mit Sitz in Addrup-Essen (Amtsgericht Oldenburg HRB 150339 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.12.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.12.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kremer, Jens aus Borgwedel,
Harland, Philip aus Hamburg,
Popp, Walter aus Kaltenkirchen