Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 208573
Firma: Hänsch Gebäude und Anlagen GmbH
Sitz: Herzlake
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HRB 208573: Hänsch Gebäude und Anlagen GmbH, Herzlake, Schützenstr. 23-25, 49770...
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HRB 208573: HIMA Hänsch Gebäude und Anlagen GmbH, Herzlake, Schützenstr. 23-25, ...
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HRB 208573: HIMA Hänsch Gebäude und Anlagen GmbH, Herzlake, Schützenstr. 23-25, ...
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HRB 208573:HIMA Hänsch Gebäude und Anlagen GmbH, Herzlake, Schützenstr. 23-25, 4...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.07.2014 19:01:00
HRB 208573:HIMA Hänsch Gebäude und Anlagen GmbH, Herzlake, Schützenstr. 23-25, 49770 Herzlake.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2014. Geschäftsanschrift: Schützenstr. 23-25, 49770 Herzlake. Gegenstand: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hänsch, Hans-Jürgen, Herzlake, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Evers, Mechthild, Herzlake, *XX.XX.XXXX; Gehring, Christian, Lingen (Ems), *XX.XX.XXXX; Strauch, Nicole, Herzlake, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HIMA Hänsch Gebäude und Anlagen GmbH & Co. KG, Herzlake (Amtsgericht Osnabrück HRA 120762) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Evers, Mechthild aus Herzlake,
Gehring, Christian aus Lingen (Ems),
Hänsch, Hans-Jürgen aus Herzlake,
Strauch, Nicole aus Herzlake