Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 208337
Firma: Autohaus Fischer GmbH
Sitz: Celle
Adresse: Baumschulenweg 2, 29227 Celle
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2019 19:00:00
HRB 208337: Autohaus Fischer GmbH, Celle, Baumschulenweg 2, 29227 Celle. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2019. Geschäftsanschrift: Baumschulenweg 2, 29227 Celle. Gegenstand: der Betrieb eines Autohauses in Celle nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich der Kfz-Reparatur, des Neu- und Gebrauchtwagenhandels sowie dem Handel mit und der Reparatur von motorbetriebenen Fahrzeugen, der Vermietung von Fahrzeugen, dem Tuning von Fahrzeugen, dem Handel von Fahrzeugteilen und dem Handel von Fahrzeugzubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Dirk, Celle, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fischer, Birgit, Celle, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Fischer GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 101029) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 31.07.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 31.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.