Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 208320
Firma: ERP-IT System Consulting GmbH
Sitz: Braunschweig
Adresse: Christian-Pommer-Straße 27, 38112 Braunschweig
Veränderungen
HRB 208320: ERP-IT System Consulting GmbH, Braunschweig, Christian-Pommer-Straße...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.02.2020 19:00:00
HRB 208320: ERP-IT System Consulting GmbH, Braunschweig, Christian-Pommer-Straße 27, 38112 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2019, geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2020 und 18.02.2020. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Circon Circle Consulting AG, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 207205) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.11.2019. Geschäftsanschrift: Christian-Pommer-Straße 27, 38112 Braunschweig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, der Vertrieb, Projektmanagement, Entwicklung und Projektdurchführung von Internet-, e-commerce- und ERP-Lösungen, deren Vertrieb, Entwicklung, Vermittlung, Betrieb, Pflege und Wartung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Außerdem gehört zu dem Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung sowie der Handel mit EDV-Hardware. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fritsche, Hans Georg, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Fritsche, Hans Georg aus Hannover