Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 208218
Firma: HUP GmbH
Sitz: Braunschweig
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.01.2020 19:01:00
HRB 208218: HUP GmbH, Braunschweig, Am Alten Bahnhof 4b, 38122 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2019. Geschäftsanschrift: Am Alten Bahnhof 4b, 38122 Braunschweig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung von Software, Projektdienstleistungen und Beratung, Service- und Supportdienstleistungen, Betrieb von Softwaresystemen von und für Dritte sowie Verkauf, Leasing und Vermietung von Hard- und Software sowie der Betrieb einer Full Service Werbeagentur - insbesondere Print- & Webdesign, Corporate Design & Branding, Online Strategy, SEM & SEO, Marketing & Business Development - Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing Maßnahmen aller Art. Stammkapital: 410.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Nix, Arno, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX; Nussbaum, Heike, Denkte, *XX.XX.XXXX; Westenberger, Dirk, Glashütten, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HUP AG, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 200454) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.11.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Nix, Arno aus Hofheim am Taunus,
Nussbaum, Heike aus Denkte,
Westenberger, Dirk aus Glashütten