Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 208166
Firma: Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim gGmbH
Sitz: Osnabrück
Veränderungen
HRB 208166: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Osnabrück - Emsland - Grafschaf...
Veränderungen
HRB 208166:Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Osnabrück - Emsland - Grafschaft...
Veränderungen
HRB 208166:Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Osnabrück - Emsland - Grafschaft...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.02.2014 22:00:00
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim gGmbH, Osnabrück, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2013. Geschäftsanschrift: Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück. Gegenstand: Die Fort- und Weiterbildung insbesondere der in der Verwaltung und der Wirtschaft tätigen Personen durch hochschulmäßigen Unterricht. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch einen Lehrbetrieb an verschiedenen Standorten im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland - Grafschaft Bentheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Graf, Marco, Hasbergen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Osnabrück - Emsland e.V., Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück VR 1315) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 04.12.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Graf, Marco aus Hasbergen