Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 208115
Firma: Lerbs GmbH
Sitz: Stuhr
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Die Gese...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Nicht me...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Nicht me...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Die Gese...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Gesamtpr...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Prokura ...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Nicht me...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Die Gese...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Prokura ...
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HRB 208115: Lerbs GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Bestellt...
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Veröffentlichung vom 23.10.2019 19:00:00
HRB 208115: heptus 321. GmbH, Stuhr, Handelshof 32, 28816 Stuhr-Seckenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung in Ziffer 1.1 (Firma) und 2.1 (Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. Neue Firma: Lerbs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb von Werkzeugen, Maschinen, Schiffsausrüstungen, Haushaltsgeräten und Eisenwaren aller Art sowie die Entwicklung und Anwendungen von E-Business-Lösungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2019 mit der Lerbs AG mit Sitz in Stuhr- Seckenhausen (HRB 200659, Amtsgericht Walsrode) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.