Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 208041
Firma: Jugendhilfe Lüneburg gGmbH
Sitz: Lüneburg
Veränderungen
HRB 208041: Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, Lüneburg, Calenberger Esplanade 6, 30169...
Veränderungen
HRB 208041: Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, Lüneburg, Calenberger Straße 6, 30169 Ha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.03.2019 19:00:00
HRB 208041: Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, Lüneburg, Calenberger Straße 6, 30169 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2019 mit Änderung vom 11.03.2019. Geschäftsanschrift: Calenberger Straße 6, 30169 Hannover. Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Suchthilfe, die Förderung der Jugendpflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften zur ideellen und materiellen Pflege des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Suchthilfe, der Förderung der Jugendpflege sowie der Förderung des Wohlfahrtswesens. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch die Vermietung und Verpachtung des eigenen Vermögens, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Geschäftsführer: Saris, Serdar, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Jugendhilfe e.V. Lüneburg - Verein für soziale Arbeit und therapeutische Einrichtungen, Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg VR 709) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 18.01.2019 und 11.03.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Saris, Serdar aus Hannover