Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 208030
Firma: Kurfürsten Immobilien GmbH
Sitz: Achim
Adresse: Bremer Straße 70, 28832 Achim
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HRB 208030: Kurfürsten Immobilien GmbH, Achim, Bremer Straße 70, 28832 Achim. Ni...
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HRB 208030: Kurfürsten Immobilien GmbH, Achim, Bremer Straße 70, 28832 Achim. Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2019 19:00:00
HRB 208030: Kurfürsten Immobilien GmbH, Achim, Bremer Straße 70, 28832 Achim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2019. Geschäftsanschrift: Bremer Straße 70, 28832 Achim. Erwerb von Immobilien, deren eigene Verwaltung und Vermietung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahestehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten. Im Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und Organschaftsverhältnisse einzugehen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bausch, Jens-Torsten, Bremen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kurfürsten Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Achim (Amtsgericht Walsrode HRA 202818) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bausch, Jens-Torsten aus Bremen