Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 208019
Firma: Volkswagen Leasing Polen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Braunschweig
Berichtigungen
HRB 208019: Volkswagen Leasing Polen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brau...
Löschungen
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Veränderungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.01.2020 19:00:00
HRB 208019: Volkswagen Leasing Polen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 24.01.2020 eingereicht worden. Danach soll die Volkswagen Leasing Polen GmbH, eine nach deutschem Recht bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit ihrem Sitz in Braunschweig, Bundesrepublik Deutschland, (Amtsgericht Braunschweig HRB 208019) als übertragender Rechtsträger mit der Volkswagen Financial Services Polska sp. z o.o., eine nach dem Recht der Republik Polen bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) mit ihrem Gesellschaftssitz in Warschau, Republik Polen (Handelsregister des Amtsgerichts Warschau für die Stadt Warschau, XII Wirtschaftsabteilung des nationalen Handelsregisters (rejestr przedsiębiorców Krajowego Rejestru Sądowego prowadzony przez Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy w Warszawie, XII Wydział Gospodarczy Krajowego Rejestru Sądowego), unter der Nummer KRS 0000803746) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:Gemäß § 122j UmwG ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, der Volkswagen Leasing Polen GmbH, Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Volkswagen Leasing Polen GmbH (z.Hd. Herrn Dr. Christian Fahrenholz, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig) geltend zu machen. Die Anmeldung muss die Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, genau bezeichnen, so dass eine Individualisierung möglich ist. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung werden die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft automatisch Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft. Die Rechte der Gläubiger sowohl der übernehmenden Gesellschaft, der Volkswagen Financial Services Polska sp. z o.o., als auch der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der Volkswagen Leasing Polen GmbH, ergeben sich aus Art. 495 f. KSH. Hiernach werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten jeder an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft von der übernehmenden Gesellschaft so lange getrennt verwaltet, bis sämtliche Gläubiger, deren Ansprüche vor dem Tag der Verschmelzung entstanden sind und die ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach dem Tag der Bekanntgabe der Verschmelzung schriftlich angemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind. Während des Zeitraums der getrennten Verwaltung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben die Gläubiger jeder Gesellschaft ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus den Vermögenswerten des ursprünglichen Schuldners gegenüber den Gläubigern der anderen an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft. Diejenigen Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, die ihren Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Bekanntgabe der Verschmelzung angemeldet haben und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet ist, können verlangen, dass das für den Sitz der übernehmenden Gesellschaft zuständige polnische Gericht eine Sicherheit für ihre Forderungen leistet, wenn diese Sicherheitsleistung nicht durch die übernehmende Gesellschaft erfolgt ist.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:Ein Hinweis auf die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft, der Volkswagen Leasing Polen GmbH, ist nicht bekannt zu machen. Vorliegend befinden sich alle Anteile der Volkswagen Leasing Polen GmbH in der Hand der Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft mit Sitz in Braunschweig, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Handelsregisternummer HRB 3790. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Da die obengenannte Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft ebenfalls die alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft Volkswagen Financial Services Polska sp. z o.o. ist, bedarf es keiner Darstellung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft im Rahmen der vorgesehenen Verschmelzung. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Volkswagen Leasing Polen GmbH (z.Hd. Herrn Dr. Christian Fahrenholz, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig).Veränderungen
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Neueintragungen
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