Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 207974
Firma: Dünenhof gemeinnützige GmbH
Sitz: Cuxhaven
Veränderungen
HRB 207974: Dünenhof gemeinnützige GmbH, Cuxhaven, In den Dünen 2-4, 27476 Cuxha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.05.2020 19:00:00
HRB 207974: Dünenhof gemeinnützige GmbH, Cuxhaven, In den Dünen 2-4, 27476 Cuxhaven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2019 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 geändert. Geschäftsanschrift: In den Dünen 2-4, 27476 Cuxhaven. Gegenstand: (1) Der Betrieb eines christlichen Tagungs- und Gästezentrums. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Religion sowie der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO. Dazu gehört u.a. seelsorgerlich und/oder sozial besonders hilfsbedürftigen Menschen bei der Bewältigung schwerwiegender Probleme zu helfen. Gleichzeitig nimmt die Gesellschaft auch rein missionarische Aufgaben im Sinne des Neuen Testaments wahr. Das geschieht auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den Richtlinien der "Evangelischen Allianz". (4) Insbesondere werden diese Zwecke verwirklicht durch: 1. Durchführung von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Jugendliche. 2. Schaffung und Unterhalt von Begegnungsstätten für Kinder und Jugendliche sowie Personen im Sinne von § 53 AO durch das Betreiben eines christlichen Tagungs- und Gästezentrums. 3. Verkündigung des Wortes Gottes und seelsorgerliche Hilfe für junge Menschen. 4. Veranstalten von Tagungen, Seminaren, Freizeiten und Schulungen im Sinn des Punktes 3 und als Zurüstung für Mitarbeiter aus kirchlichen und jugendpflegerischen Bereichen. 5. Einordnung von Jugendlichen in eine verbindlich lebende und arbeitende Gemeinschaft von Christen. 6. Bereitstellung, Koordinierung und Unterstützung (Trägerschaft) von Angeboten im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) und im Rahmen weiterer Angebote, die der Förderung des freiwilligen Engagements dienen. (5) Daneben kann die Gesellschaft alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienen und diesen fördern. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen steuerbegünstigten Unterneh-men beteiligen, die in ihrer Zielrichtung geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu unterstützen und zu fördern; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. (6) Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwi-schen ihnen besteht nicht. (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten, es sei denn, die Gesellschafter selbst sind steuerbegünstigt und verwenden diese Mittel ausschließlich für ihre satzungsgemäß gemeinnützigen Zwecke. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Happel, Dieter, Zetel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WegGemeinschaft e.V., Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt VR 130153) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 01.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Happel, Dieter aus Zetel