Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 207940
Firma: Sonnenhotels GmbH
Sitz: Goslar
Adresse: Gerhard-Weule-Str. 20, 38644 Goslar
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HRB 207940: Sonnenhotels GmbH, Goslar, Gerhard-Weule-Str. 20, 38644 Goslar. Nich...
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HRB 207940: Sonnenhotels GmbH, Goslar, Gerhard-Weule-Str. 20, 38644 Goslar. Best...
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HRB 207940: Sonnenhotels GmbH, Goslar, Gerhard-Weule-Str. 20, 38644 Goslar. Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.07.2019 19:00:00
HRB 207940: Sonnenhotels GmbH, Goslar, Gerhard-Weule-Str. 20, 38644 Goslar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2019. Geschäftsanschrift: Gerhard-Weule-Str. 20, 38644 Goslar. Gegenstand: Die kaufmännische Verwaltung der in Deutschland belegenen Hotels der Firmengruppe "Sonnenhotels" sowie der Betrieb von Hotels. Hierzu wird die Gesellschaft kaufmännische Dienstleistungen, Buchführungsarbeiten u. ä. für diese Gesellschaften erbringen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dörschel, Karina-Anna, Goslar, *XX.XX.XXXX; Dörschel, Andreas, Goslar, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Spieker, Anke, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Sonnenhotels Deutschland GmbH & Co. KG, Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 200869) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dörschel, Andreas aus Goslar,
Dörschel, Karina-Anna aus Goslar,
Spieker, Anke aus Bad Harzburg