Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 207702
Firma: Kassenbrock Hausverwaltung GmbH
Sitz: Weyhe
Veränderungen
HRB 207702: Kassenbrock Hausverwaltung GmbH, Weyhe, Leester Str. 52, 28844 Weyhe...
Veränderungen
HRB 207702: Kassenbrock Hausverwaltung GmbH, Weyhe, Rathausplatz 17, 28844 Weyhe...
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HRB 207702: Kassenbrock Hausverwaltung GmbH, Weyhe, Rathausplatz 17, 28844 Weyhe...
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HRB 207702: Kassenbrock Hausverwaltung GmbH, Weyhe, Rathausplatz 17, 28844 Weyhe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.02.2019 19:00:00
HRB 207702: Kassenbrock Hausverwaltung GmbH, Weyhe, Rathausplatz 17, 28844 Weyhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2019. Kassenbrock Hausverwaltung GmbH. Weyhe. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 17, 28844 Weyhe. Die Verwaltung von Grundstücken im fremden Namen und auf fremde Rechnung, die Beratung, Vermittlung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung und zum Werterhalt der anvertrauten Objekte, ferner die Erbringung von Hauswarttätigkeiten und sonstigen nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Grundstücken. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kassenbrock, Lars, Weyhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Lars Kassenbrock, Weyhe als Inhaber unter der Firma Lars Kassenbrock e.K. in Weyhe (Amtsgericht Walsrode, HRA 203787) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.02.2019 wirksam geworden.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kassenbrock, Lars aus Weyhe