Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 207507
Firma: Autohaus ROSIER Braunschweig GmbH
Sitz: Braunschweig
Veränderungen
HRB 207507: Autohaus ROSIER Braunschweig GmbH, Braunschweig, Frankfurter Str. 49...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.12.2018 19:00:00
HRB 207507: Autohaus ROSIER Braunschweig GmbH, Braunschweig, Frankfurter Str. 49, 38122 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2018. Geschäftsanschrift: Frankfurter Str. 49, 38122 Braunschweig. Gegenstand: Vertrieb von Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere auch in der Vertriebsform eines Autohauses und der Betrieb von Kfz-Werkstätten, die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, der Betrieb von Tankstellen und die Vermittlung von genehmigungsfreien Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Veretrieb von Fahrzeugen sowie alle mit den vorbezeichneten Geschäftsgegenständen im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungn und sonstigen Maßnahmen. Stammkapital: 4.750.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heinen, Marc, Iserlohn, *XX.XX.XXXX; Rosier, Heinrich, Menden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autohaus ROSIER Braunschweig GmbH & Co. KG, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRA 7841) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Heinen, Marc aus Iserlohn,
Rosier, Heinrich aus Menden