Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 207433
Firma: ANEDO GmbH
Sitz: Eydelstedt
Veränderungen
HRB 207433: ANEDO GmbH, Eydelstedt, Hülsmeyerstraße 35, 49406 Eydelstedt. Einzel...
Veränderungen
HRB 207433: FH Indsoft GmbH, Eydelstedt, Hülsmeyerstraße 35, 49406 Eydelstedt. 5...
Veränderungen
HRB 207433: FH Indsoft GmbH, Eydelstedt, Hülsmeyerstraße 35, 49406 Eydelstedt. N...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.01.2019 19:01:00
HRB 207433: FH Indsoft GmbH, Eydelstedt, Hülsmeyerstraße 35, 49406 Eydelstedt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft die Gesellschaft ANEDO LIMITED, eine Private Limited Company by Shares mit rechtlichem Sitz in Birmingham, Großbritannien, und dem Registered Office in 69 Great Hampton Street, Birmingham, B18 6EW, Großbritannien und als übernehmende Gesellschaft die FH lndsoft GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit. Sitz in Eydelstedt (geschäftliche Anschrift: Hülsmeyerstraße 35, 49406 Eydelstedt) beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Registrar of Companies forEngland and Wales (Companies House), Cardiff, unter der Company No.05780747.Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 207433. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen FH lndsoft GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten EH Indsoft GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung derVerschmelzung in das Register des Sitzes der FH lndsoft GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der FH lndsoft GmbH gem. § 122a Abs 2 i.V.m.§ 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der EH Indsoft GmbH unter deren Geschäftsanschrift Hülsmeyerstraße 35, 49406 Eydelstedt, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden FH lndsoft GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Gläubiger der übertragenden Gesellschaft haben nach Art. 11 und 14 Companies (Cross Border Mergers) Regulations 2007 (CCBMR) das Recht, beim High Court, London, die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) zu beantragen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Art. 14 CCBMR). Sofern der High Court auf den Antrag eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Unter der Anschrift Hülsmeyerstraße 35, 49406 Eydelstedt, Deutschland, können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Neueintragungen
HRB 207433: FH Indsoft GmbH, Eydelstedt, Hülsmeyerstraße 35, 49406 Eydelstedt. G...