Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 207347
Firma: BASF Oldenburger Grundbesitz GmbH
Sitz: Oldenburg
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HRB 207347: BASF Oldenburger Grundbesitz GmbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 3...
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HRB 207347: BASF Oldenburger Grundbesitz GmbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 3...
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HRB 207347: BASF Oldenburger Grundbesitz GmbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 3...
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HRB 207347:BASF Oldenburger Grundbesitz GmbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 37...
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BASF Coatings Oldenburg GmbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 372, 26123 Oldenbu...
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BASF Coatings Oldenburg GmbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 372, 26123 Oldenbu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.12.2012 12:00:00
BASF Coatings Oldenburg GmbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 372, 26123 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2012. Geschäftsanschrift: Donnerschweer Straße 372, 26123 Oldenburg. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und der Vertrieb von Erzeugnissen der Chemie-Industrie, speziell von Erzeugnissen zur Oberflächenbeschichtung, -veredelung und -behandlung, der dazu erforderlichen Vorprodukte, Apparate, Maschinen und technischen Verfahren und Dienstleistungen sowie die Entwicklung, der Erwerb und die Verwertung gewerblicher Schutzrechte und Verfahren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fehren, Andreas, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RELIUS COATINGS GmbH & Co. KG, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 92) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2012. Mit der BASF Construction Chemicals GmbH mit Sitz in Trostberg (Amtsgericht Traunstein HRB 10261) als herrschendem Unternehmen ist am 15.10.2012/18.10.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und den zustimmenden Beschluss Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Fehren, Andreas aus Oldenburg