Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 207321
Firma: 3. VLP Bauer Projektmanagement GmbH
Sitz: Lohne
Veränderungen
HRB 207321:3. VLP Bauer Projektmanagement GmbH, Lohne, Industriering 10a, 49393 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2012 12:00:00
3. VLP Bauer Projektmanagement GmbH, Lohne, Industriering 10a, 49393 Lohne. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2012 mit Änderung vom 17.07.2012. Geschäftsanschrift: Industriering 10a, 49393 Lohne. Gegenstand: technische und wirtschaftliche Aufbereitung von Immobilien jeglicher Art (Projektentwicklung), insbesondere von Wohn- und Gewerbeimmobilien, entsprechende Beratertätigkeiten; Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Daniel, Wankendorf, *XX.XX.XXXX; Krannich, Stephane, Lohne, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 3. Projekmanagement GmbH & Co. KG, Wankendorf (Amtsgericht Kiel HRA 7311 KI) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2012 mit Änderung vom 17.07.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bauer, Daniel aus Wankendorf,
Krannich, Stephane aus Lohne