Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 207310
Firma: eta Ventures GmbH
Sitz: Hannover
Veränderungen
HRB 207310: eta Ventures GmbH, Hannover, Herderstraße 1, 30625 Hannover. Die Ges...
Veränderungen
HRB 207310: Kahn Consulting GmbH, Hannover, Herderstraße 1, 30625 Hannover. Die ...
Veränderungen
Kahn Consulting GmbH, Hannover, Fuhrberger Straße 4, 30625 Hannover. Neue Geschä...
Berichtigungen
Kahn Consulting GmbH, Hannover, Fuhrberger Straße 4, 30625 Hannover. Personenbez...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.07.2011 22:00:00
Kahn Consulting GmbH, Hannover, Fuhrberger Straße 4, 30625 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Fuhrberger Straße 4, 30625 Hannover. das Halten und Verwalten von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere von Beteiligungen am Gesellschaftsvermögen und an Unternehmen, die im gemeinsamen Interesse von Gesellschaft und Gesellschaftern liegen. Die Gesellschaft beschäftigt sich mit der Beratung. Die Gesellschaft befasst sich ferner mit der Verwaltung von Immobilien, sonstigen Beteiligungen und Vermögensgegenständen. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Geschäftsführer: Kahn, Richard, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kahn, Roland, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kahn Consulting GmbH & Co. KG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 25486) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kahn, Richard aus Hannover,
Kahn, Roland aus Karlsruhe