Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 207291
Firma: PRO URBAN Projekt in Werne Kamener Straße GmbH
Sitz: Meppen
Adresse: Auf der Herrschwiese 15, 49716 Meppen
Veränderungen
HRB 207291: PRO URBAN Projekt in Werne Kamener Straße GmbH, Meppen, Auf der Herr...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.05.2013 22:00:00
PRO URBAN Projekt in Werne Kamener Straße GmbH, Meppen, Auf der Herrschwiese 15, 49716 Meppen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2013. Geschäftsanschrift: Auf der Herrschwiese 15, 49716 Meppen. Gegenstand: Die schlüsselfertige Errichtung von Immobilien in der Stadt Werne und zwar dort in der Kamener Straße sowie deren Veräußerung an Investorengesellschaften, einzelne Investoren oder Betreiber. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möller, Egbert, Meppen, *XX.XX.XXXX; Möller, Marisa, Meppen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hiekmann, Klaus, Wallenhorst, *XX.XX.XXXX; Holtermann, Edwina, Meppen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Jansen, Torsten, Meppen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der PRO URBAN Projekt Vorratsgesellschaft01 GmbH & Co. KG, Meppen (Amtsgericht Osnabrück HRA 202145) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.04.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Hiekmann, Klaus aus Wallenhorst,
Holtermann, Edwina aus Meppen,
Jansen, Torsten aus Meppen,
Möller, Egbert aus Meppen,
Möller, Marisa aus Meppen