Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 207250
Firma: Chroma Licht GmbH
Sitz: Ritterhude
Adresse: Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude
Veränderungen
HRB 207250: Chroma Licht GmbH, Ritterhude, Holthorster Weg 29, 27721 Ritterhude....
Veränderungen
HRB 207250: Chroma Licht GmbH, Ritterhude, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.05.2018 19:00:00
HRB 207250: Chroma Licht GmbH, Ritterhude, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2016 mit Änderung vom 17.05.2018. Geschäftsanschrift: Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude. Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung sowie der Vertrieb von LED-Technologien und -Produkten und -Patenten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hockemeyer, Martin, Schwanewede, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Chroma Licht AG, Ritterhude (Amtsgericht Walsrode HRB 205227) nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21.09.2016 und 17.05.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Hockemeyer, Martin aus Schwanewede