Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 207214
Firma: trioscore GmbH IT Marktforschungs- und Beratungsgesellschaft
Sitz: Hannover
Veränderungen
HRB 207214: trioscore GmbH IT Marktforschungs- und Beratungsgesellschaft, Hannov...
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HRB 207214: trioscore GmbH IT Marktforschungs- und Beratungsgesellschaft, Hannov...
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trioscore GmbH IT Marktforschungs- und Beratungsgesellschaft, Hannover, Goseried...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.07.2011 22:00:00
trioscore GmbH IT Marktforschungs- und Beratungsgesellschaft, Hannover, Goseriede 4, 30519 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2011. Geschäftsanschrift: Goseriede 4, 30519 Hannover. Gegenstand: Die Erhebung, Analyse und Verwertung von Daten auf dem Sektor der neuen Medien sowie damit verbundene Tätigkeiten wie zum Beispiel die Vermittlung solcher Leistungen und deren Anbietung auch im Internet unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen im Sitzstaat. Die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haller, Kai, Hannover, *XX.XX.XXXX; Wolters, Sebastian, Hannover, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haller & Wolters OHG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 202001) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Haller, Kai aus Hannover,
Wolters, Sebastian aus Hannover