Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 207206
Firma: Lüders Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Lehrte
Veränderungen
HRB 207206: Lüders Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Lehrte, Zum Blauen See...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.01.2021 19:00:00
HRB 207206: Lüders Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Lehrte, Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2020. Geschäftsanschrift: Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens und eigenen Grundbesitzes. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Lüders, Ulrike, Lehrte, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lüders, Christoph, Hannover, *XX.XX.XXXX; Dr. Lüders, Otto, Lehrte, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lüders Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Lehrte (Amtsgericht Hildesheim, HRA 31328) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Lüders, Christoph aus Hannover,
Dr. Lüders, Otto aus Lehrte,
Lüders, Ulrike aus Lehrte