Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 207191
Firma: GEWI AG
Sitz: Hannover
Adresse: An der Börse 4, 30159 Hannover
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HRB 207191: GEWI AG, Hannover, An der Börse 4, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ...
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HRB 207191: GEWI AG, Hannover, An der Börse 4, 30159 Hannover. Bestellt als Vors...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 207191: GEWI AG, Hannover, An der Börse 4, 30159 Hannover. Die Liste der Mit...
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HRB 207191: GEWI AG, Hannover, Expo Plaza 10, 30539 Hannover. Neue Geschäftsansc...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 207191:GEWI AG, Hannover, Expo Plaza 10, 30539 Hannover.Die Liste der Mitgli...
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GEWI AG, Hannover, Expo Plaza 10, 30539 Hannover. Die Hauptversammlung vom 22.10...
Vorgänge ohne Eintragung
GEWI AG, Hannover, Expo Plaza 10, 30539 Hannover. Die Liste der Mitglieder des A...
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GEWI AG, Hannover, Expo Plaza 10, 30539 Hannover. Die Hauptversammlung vom 18.04...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.06.2011 22:00:00
GEWI AG, Hannover, Expo Plaza 10, 30539 Hannover. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.04.2011. Geschäftsanschrift: Expo Plaza 10, 30539 Hannover. Gegenstand: Erbringung von Energiedienstleistungen im Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere Windenergie, ferner der Einkauf, derVerkauf und der Handel von und mit Energien aus Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Ernergien. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Poehling, Stefan, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GETEC Wind GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 204873) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.04.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Poehling, Stefan aus Braunschweig