Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 207157
Firma: EVI Emsländische Versorgungsinitiaitive gemeinnützige Gesellschaft mbH
Sitz: Papenburg
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HRB 207157: EVI Emsländische Versorgungsinitiaitive gemeinnützige Gesellschaft m...
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Veröffentlichung vom 04.07.2013 22:00:00
EVI Emsländische Versorgungsinitiaitive gemeinnützige Gesellschaft mbH, Papenburg, Birkenallee 30, 26871 Papenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstige Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des Gesundheitswesens sowie die Förderung der Berufsaus- und Weiterbildungen im medizinischen Gesundheitswesen. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgenden Gegenstand verwirklicht: - Erprobung von Modellen der Delegation von teilärztlichen Leistungen an besonders qualifizierte Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen. - Schaffung eines neuen Berufsbildes: des Physian assistent. - Erprobung und modellhaftes Umsetzen dieser Strukturen. - Förderung der Qualifizierung der MFA's und - Durchführung bzw. Sicherstellung einer Evaluation des Projektes - Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des Gesundheitswesens durch die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Dies geschieht durch die Weiterqualifizierung von ärztlichem Fachpersonal zur Fachkraft im Gesundheitswesen - Förderung von Berufsaus- und Weiterbildungen im medizinischen Gesundheitswesen zur Bekämpfung des Ärztemangels im ländlichen Raum - Schaffung von neuen medizinischen Berufszweigen zur Absicherung von Notversorgungen im medizinischen Gesundheitswesen. 4. Hierzu können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. Sofern eine Tochter- bzw. Beteiligungs-unternehmen als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des §§ 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten. 5. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mittel der Gesellschaft erhalten. 6. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von Dritter Seite zufließen (z.B. Spenden), dürfen nur für den Gesell-schaftszweck verwendet werden. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der Sacheinlagen übersteigt, an den Krankenfonds der Diözesanpilgerstelle Münster / Osnabrück mit Sitz in Münster, der es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.Neueintragungen
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