Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 207153
Firma: Kuhse Industrial Components GmbH
Sitz: Winsen (Luhe)
Adresse: Max-Planck-Straße 21, 21423 Winsen (Luhe)
Veränderungen
HRB 207153: Kuhse Industrial Components GmbH, Winsen (Luhe), Max-Planck-Straße 2...
Veränderungen
HRB 207153: Kuhse Industrial Components GmbH, Winsen (Luhe), An der Kleinbahn 39...
Veränderungen
HRB 207153: Kuhse Industrial Components GmbH, Winsen (Luhe), An der Kleinbahn 39...
Veränderungen
HRB 207153: Kuhse Industrial Components GmbH, Winsen (Luhe), An der Kleinbahn 39...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.11.2017 19:00:00
HRB 207153: Kuhse Industrial Components GmbH, Winsen (Luhe), An der Kleinbahn 39, 21423 Winsen (Luhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2017. Geschäftsanschrift: An der Kleinbahn 39, 21423 Winsen (Luhe). Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Waren aller Art, soweit nicht gesetzlich genehmigungspflichtig, insbesondere von Produkten im Bereich Magnetbau. Stammkapital: 586.092,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Herrmann, Burghard, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Teilbetrieb Magnetbau) der Alfred Kuhse GmbH mit Sitz in Winsen (Luhe) (Amtsgericht Lüneburg unter HRB 110036) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2017 (URNr. 1141/17 Notar Jörg Busch, Winsen (Luhe)) und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017. Die Abspaltung ist mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Herrmann, Burghard aus Hamburg