Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 207138
Firma: Helmus Straßen-Bau GmbH
Sitz: Vechta
Adresse: Zum Langenberg 2, 49377 Vechta
Löschungen
HRB 207138:Helmus Straßen-Bau GmbH, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta.Die V...
Veränderungen
HRB 207138:Helmus Straßen-Bau GmbH, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta.Die G...
Veränderungen
Helmus Straßen-Bau GmbH, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta. Mit der STRABAG...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.10.2012 12:00:00
Helmus Straßen-Bau GmbH, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2012. Geschäftsanschrift: Zum Langenberg 2, 49377 Vechta. Gegenstand: Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere auf dem Gebiet des Straßen- und Tiefbaus. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Küpers, Thomas, Vreden, *XX.XX.XXXX; Nyhsen, Thomas, Heinsberg, *XX.XX.XXXX; Paproth, Sven, Pulheim, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frisch, Manfred, Ratingen, *XX.XX.XXXX; Herwig, Klaus, Schwanewede, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Helmus Straßen-Bau-Gesellschaft mbH & Co. KG, Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRA 110015) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Frisch, Manfred aus Ratingen,
Herwig, Klaus aus Schwanewede,
Küpers, Thomas aus Vreden,
Nyhsen, Thomas aus Heinsberg,
Paproth, Sven aus Pulheim