Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 207093
Firma: Santrans Healthcare Service Logistics AG
Sitz: Stade-Drochtersen
Veränderungen
HRB 207093: Santrans Healthcare Service Logistics AG, Stade-Drochtersen, Schanze...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.01.2019 19:00:00
HRB 207093: Santrans Healthcare Service Logistics AG, Stade-Drochtersen, Schanzenstraße 20, 21706 Drochtersen. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 20, 21706 Drochtersen. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma in: 40885 Ratingen, Geschäftsanschrift: Breitscheider Weg 115, 40885 Ratingen. Gegenstand: Die Erbringung von logistischen Spezialdienstleistungen auf dem Gesundheitsmarkt. Grundkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Steinhardt, Raphael, Pulheim, *XX.XX.XXXX; Wichrowski, Mirko, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Santrans Holding GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 79251) und der Santrans GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 51595) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 und der jeweiligen Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 20.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Steinhardt, Raphael aus Pulheim,
Wichrowski, Mirko aus Köln