Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 207023
Firma: McNett Europe GmbH
Sitz: Walsrode
Veränderungen
HRB 207023: McNett Europe GmbH, Walsrode, Saarstraße 5, 29664 Walsrode. Die OTIU...
Veränderungen
HRB 207023: McNett Europe GmbH, Walsrode, Saarstraße 5, 29664 Walsrode. 27.960,0...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 207023: McNett Europe GmbH, Walsrode, Saarstraße 5, 29664 Walsrode. 2966451 ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 14.08.2018 19:00:00
HRB 207023: McNett Europe GmbH, Walsrode, Saarstraße 5, 29664 Walsrode. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 eingereicht worden. Danach soll die OTIUM CHEMIE LIMITED, Chapeltown (Companies House, Nr. 02904042) als übertragender Rechtsträger mit der McNett Europe GmbH (AG Walsrode, HRB 207023) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (McNett Europe GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der McNett Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Saarstraße 5, 29664 Walsrode, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden McNett Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (OTIUM CHEMIE LIMITED) kann gemäß Reg. 1 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR).Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Rechte der Minderheitsgesellschafter Sowohl bei der Gesellschaft als auch bei der OTIUM CHEMIE LIMITED existieren Minderheitsgesellschafter. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind einhundertprozentige Schwestergesellschaften. D. h., die Gesellschafter sind jeweils an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED mit jeweils identischer Quote beteiligt. Im Zuge der Verschmelzung erhalten die Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens insgesamt 2.330 Geschäftsanteile a nominal EUR 1,00 an der Gesellschaft. Jeder der Gesellschafter der übertragenden OTIUM CHEMIE LIMITED erhält dabei so viele neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft, wie er derzeit Anteile an der OTIUM CHEMIE LIMITED hält. Die Stammkapitalerhöhung erfolgt mithin verhältniswahrend. Aufgrund der jeweils vollständig identischen Beteiligungsquote der Gesellschafter an der Gesellschaft und der OTIUM CHEMIE LIMITED sowie der verhältnis wahrenden Stammkapitalerhöhung kommt es durch die Verschmelzung nebst Stammkapitalerhöhung zu keiner Vermögensverschiebung unter den Gesellschaftern. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschaft den Gesellschaftern der OTIUM CHEMIE LIMITED ein Abfindungsangebot dergestalt unterbreitet, dass jeder der Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LMITED je gehaltenem Anteil an der OTIUM CHEMIE LIMITED (und mithin je nominal englisches Pfund 1,00 Beteiligung an deren Haftungskapital) die Zahlung des Betrages von EUR 1,00 erhält. Nach dem Kenntnisstand der Geschäftsführung beabsichtigen sämtliche Gesellschafter der OTIUM CHEMIE LIMITED, auf die Prüfung der Angemessenheit der Höhe dieses Abfindungsangebotes und auf einen entsprechenden Prüfungsbericht gem. §§ 122a i. V. m. 30 Abs. 2 UmwG zu verzichten sowie auf die Annahme des Abfindungsangebotes selbst zu verzichten. Bare Zuzahlungen werden daher nicht geleistet. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung von Gläubigerrechten können jederzeit bei der Gesellschaft angefordert werdenNeueintragungen
HRB 207023: McNett Europe GmbH, Walsrode, Saarstraße 5, 29664 Walsrode. Gesellsc...