Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 206996
Firma: Hase Safety Group AG
Sitz: Jever
Adresse: Am Hillernsen Hamm 6, 26441 Jever
Veränderungen
HRB 206996: Hase Safety Group AG, Jever, Am Hillernsen Hamm 6, 26441 Jever. Nich...
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HRB 206996: Hase Safety Group AG, Jever, Am Hillernsen Hamm 6, 26441 Jever. Geän...
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HRB 206996: Hase Safety Group AG, Jever, Am Hillernsen Hamm 6, 26441 Jever. Best...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.08.2012 12:00:00
Hase Safety Group AG, Jever, Am Hillernsen Hamm 6, 26441 Jever. Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.08.2011 mit Änderungen vom 14.12.2011, 11.01.2012 und 23.02.2012. Geschäftsanschrift: Am Hillernsen Hamm 6, 26441 Jever. Gegenstand: Vermietung und Verpachtung, Stromerzeugung sowie Dienstleistungen in den Bereichen Personal, Finanzbuchhaltung, Controlling und Informationstechnologie. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Wagner, Theodor, Jever, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Daratha, Robert, Schortens, *XX.XX.XXXX; Hagen, Maren, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hase Safety Group KG mit Sitz in Jever (Amtsgericht Oldenburg HRA 130816) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 mit Änderungen vom 14.12.2011, 11.01.2012 und 23.02.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Daratha, Robert aus Schortens,
Hagen, Maren aus Wilhelmshaven,
Wagner, Theodor aus Jever