Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 206968
Firma: Seniorenpark Neumünster GmbH
Sitz: Winsen (Aller)
Adresse: Schmalhorn 13, 29308 Winsen (Aller)
Veränderungen
HRB 206968: Seniorenpark Neumünster GmbH, Winsen (Aller), Schmalhorn 13, 29308 W...
Veränderungen
HRB 206968: Seniorenpark Neumünster GmbH, Winsen (Aller), Schmalhorn 13, 29308 W...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.07.2017 19:00:00
HRB 206968: Seniorenpark Neumünster GmbH, Winsen (Aller), Schmalhorn 13, 29308 Winsen (Aller). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2017. Geschäftsanschrift: Schmalhorn 13, 29308 Winsen (Aller). Gegenstand: der Erwerb, die Errichtung sowie die Verwaltung und der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen in Neumünster und Umgebung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wenzel, Dirk, Burgwedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Belastung von Grundstücken: Gesterkamp, Gunda, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Seniorenpark Neumünster GmbH & Co. KG, Winsen (Aller) (Amtsgericht Lüneburg HRA 202499) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Gesterkamp, Gunda aus Bad Harzburg,
Wenzel, Dirk aus Burgwedel