Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 206917
Firma: Rohde & Schwarz DVS GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Krepenstr. 8, 30165 Hannover
Löschungen
HRB 206917: Rohde & Schwarz DVS GmbH, Hannover, Krepenstr. 8, 30165 Hannover...
Veränderungen
HRB 206917: Rohde & Schwarz DVS GmbH, Hannover, Krepenstr. 8, 30165 Hannover...
Veränderungen
Rohde & Schwarz DVS GmbH, Hannover, Krepenstr. 8, 30165 Hannover. Nicht mehr Ges...
Veränderungen
Rohde & Schwarz DVS GmbH, Hannover, Krepenstr. 8, 30165 Hannover. Nicht mehr Ges...
Veränderungen
DVS Digital Video Systems GmbH, Hannover, Krepenstr. 8, 30165 Hannover. Die Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.03.2011 12:00:00
DVS Digital Video Systems GmbH, Hannover, Krepenstr. 8, 30165 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2011. Geschäftsanschrift: Krepenstr. 8, 30165 Hannover. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von digitalen Videosystemen und Geräten zur digitalen Bildverarbeitung. Die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 205.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr.-Ing. Spoer, Peter, Garbsen, *XX.XX.XXXX; Dr.-Ing. Weidenbruch, Hans-Ulrich, Wedemark, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 202438) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.03.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr.-Ing. Spoer, Peter aus Garbsen,
Dr.-Ing. Weidenbruch, Hans-Ulrich aus Wedemark