Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 206854
Firma: MBN Teutopark GmbH
Sitz: Georgsmarienhütte
Veränderungen
HRB 206854: MBN Teutopark GmbH, Georgsmarienhütte, Beekebreite 2-8, 49124 Georgs...
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HRB 206854:MBN Teutopark GmbH, Georgsmarienhütte, Beekebreite 2-8, 49124 Georgsm...
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HRB 206854:MBN Teutopark GmbH, Georgsmarienhütte, Beekebreite 2-8, 49124 Georgsm...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.12.2012 22:00:00
MBN Teutopark GmbH, Georgsmarienhütte, Beekebreite 2-8, 49124 Georgsmarienhütte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2012. Geschäftsanschrift: Beekebreite 2-8, 49124 Georgsmarienhütte. Gegenstand: Die Errichtung, Vermarktung, Verwaltung und das Betreiben des Gewerbeparks "Teutopark" auf dem dazu von der Stadt Lengerich/Westfalen ausgewiesenen Gelände. Stammkapital: 255.645,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hagedorn, Werner, Glandorf, *XX.XX.XXXX; Dr. Krug, Peter, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MBN Teutopark Aktiengesellschaft, Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110640) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.10.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Krug, Peter aus Berlin,
Hagedorn, Werner aus Glandorf