Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 206699
Firma: Gübau Cargo GmbH
Sitz: Wolfsburg
Adresse: Peter-Hurst-Straße 3, 38444 Wolfsburg
Veränderungen
HRB 206699: Gübau Cargo GmbH, Wolfsburg, Peter-Hurst-Straße 3, 38444 Wolfsburg. ...
Veränderungen
HRB 206699: Gübau Cargo GmbH, Wolfsburg, Peter-Hurst-Straße 1, 38444 Wolfsburg. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.08.2017 19:00:00
HRB 206699: Gübau Cargo GmbH, Wolfsburg, Peter-Hurst-Straße 1, 38444 Wolfsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2017. Geschäftsanschrift: Peter-Hurst-Straße 1, 38444 Wolfsburg. Gegenstand: Spedition & Lagerei, Güternah- und Fernverkehr. Stammkapital: 180.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möhrmann, Martin, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Spedition) der Gübau Service GmbH (vormals Gübau Logistics GmbH) mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100104) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.07.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Möhrmann, Martin aus Wolfsburg