Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 206625
Firma: Mast-Jägermeister Deutschland GmbH
Sitz: Wolfenbüttel
Veränderungen
HRB 206625: Mast-Jägermeister Deutschland GmbH, Wolfenbüttel, Jägermeisterstraße...
Berichtigungen
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Veröffentlichung vom 26.04.2018 19:00:00
HRB 206625: Mast-Jägermeister Deutschland GmbH, Wolfenbüttel, Jägermeisterstraße 7 - 15, 38296 Wolfenbüttel. Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Mast-Jägermeister SE mit Sitz in Wolfenbüttel (Amtsgericht Braunschweig HRB 7599) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 200.000,00 EUR. Mit der Mast-Jägermeister SE mit Sitz in Wolfenbüttel (Amtsgericht Braunschweig HRB 7599) als herrschendem Unternehmen ist am 11.04.2018 ein Beherschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 und die Hauptversammlung vom 12.04.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.04.2018 einen Teil des Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich Marketing & Vertrieb Deutschland, der Mast-Jägermeister SE mit Sitz in Wolfenbüttel (Amtsgericht Braunschweig HRB 7599) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers gleichzeitig eingetragen und damit wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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